RCDS verlangt die Berücksichtigung von Studenten und Diplomanden im Arbeitnehmererfindungsgesetz
Wie der Berliner Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe berichtet, planen das Ministerium für Bildung und Forschung zusammen mit dem Bundesjustizministerium eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Bisher konnten Hochschullehrer hier ein besonderes Privileg in Anspruch nehmen, das ihnen die Rechte an der Verwertung ihrer Erfindungen zubilligte. Der RCDS begrüßt eine Reform dieser Passage, kritisiert aber die geplante Regelung, den Hochschulen die Erstoption zu übertragen. "Wenn man den Leistungsgedanken wirklich in die Universitäten tragen will, dann muss sich Leistung auch lohnen", erklärte der stv. Bundesvorsitzende des RCDS, Marc-Michael Blum, heute in Berlin.
Der RCDS plädiert für ein Optionsmodell, nach dem sich der Hochschullehrer entscheiden muss, ob er selbst verwerten will, dann aber auch zum Patent anmelden muss und die Kosten trägt. Verzichtet er hierauf, so fällt diese Verpflichtung der Hochschule zu, die dann den Hochschullehrer entsprechend entschädigt.
Der RCDS fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, in der Reform auch Studenten und Diplomanden in das Erfindergesetz mit einzubeziehen, denn diese gehen bisher bei Erfindungen oft leer aus, da sie keinen Rechtsanspruch auf Vergütung geltend machen können. "Dies ist zu tiefst ungerecht. Wer seinen Teil zu Erfolg beigetragen hat, verdient auch ein Stück vom Kuchen", so Blum.
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28.10.2000 -
Carsten Schwarz
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